Servus,
Der aktuelle Anlaß für mich, dieses Thema zu eröffnen, ist - der eine oder andere wird's schon ahnen - die Locatelli-Diskussion. Hier geht es aber nicht um dieses speziellen Fall, sondern dieser Thread soll der Titelfrage ganz allgemein auf den Grund gehen.
Es kommt immer mal wieder in fast regelmäßigen Abständen vor, dass einer, der seine Abneigung gegen einen Komponisten oder gegen eine Genre oder gegen eine Gattung etc. zum Ausdruck bringt, von denen, die anderer Meinung sind, beschuldigt wird, sich nicht genügend mit dem Ungeliebten beschäftigt zu haben.
Meist werden dann auch ausführliche Begründungen gefordert, warum das Beschimpfte denn so schlecht ankommt. Freilich wäre eine Antwort darauf interessant und auch wünschenswert, jedoch hat diese Aufforderung nach meinem Eindruck meistens mehr die Funktion eines Totschlagarguments als einer ehrlichen Bitte nach Begründung.
Das wirft für mich folgende Fragen auf:
Muß man sich erst jahrelang immer wieder Gewalt antun und etwas hören, was man nicht mag, um negative Urteile abgeben zu dürfen?
Darf man negative Urteile nur in Verbindung mit einer seitenlangen Begründung fällen?
Und warum wird nicht gleichermaßen bei positiver Einschätzung nachgefragt, ob man sich denn mit dem Metier auskenne?
fragende Grüße,
Thomas