Ist die Einspielung eines Meisterwerks Allgemeingut?

  • Die Frage will ich mit der praktischen Frage: "Sollte oder muss sie für jeden Interessierten zugänglich sein?" ergänzen.


    Gerne, d.h. mit Überzeugung, gebe ich Geld für das kulturelle, in diesem Fall musikalische, Leben aus. Ich gehe in Konzerte, erwerbe Partituren und CDs. Leben die Komponisten bzw. Interpreten noch, nehme ich es mit den Preisen nicht so genau und gebe gerne etwas mehr aus; schließlich leben die Musiker davon, und die Erhaltung des Kunstlebens in unserer Gesellschaft ist mir sehr wichtig.


    Wenngleich ich eigentlich zur Sparsamkeit verpflichtet bin, erwerbe ich aus o.g. Gründen mir wichtige Original-CDs, verzichte also darauf, irgendwie auf Umwegen zu einer billigen selbstgebrannten Kopie zu kommen.


    Leider finde ich allerdings sehr häufig folgende Situationen vor:


    - Eine interessante Einspielung eines Werkes wird nicht mehr vertrieben
    - Eine interessante Einspielung eines einzelnen Werkes wird nur im Paket mit mehreren anderen CDs, die mich gar nicht interessieren, angeboten, so dass ich vielleicht für ein 30-minütiges Werk den Preis von 5 CDs bezahlen müsste


    Fazit: Wenngleich ich gerne eine bestimmte Aufnahme zu „normalen“ Preisen (muss kein Schnäppchenpreis sein) kaufen möchte, wird mir dies von der Industrie häufig erschwert bzw. im ersten Fall gar nicht erst ermöglicht.


    Was bleibt mir? Ich suche andere Wege, um an meine Aufnahme zu kommen, verstoße möglicherweise gegen das Copyright. Das Geld, das ich gerne ausgeben würde, geht der Musikindustrie und besonders den Musikern verloren. Ich glaube, dass ich nicht der einzige bin, der diese Situation so beobachtet, oder? Bin ich schuld oder die Industrie, die mich durch o.g. Maßnahmen am Geldausgeben hindert?


    Dazu kommt noch die Ausgangsfrage: Habe ich moralisch (nicht gesetzlich) nicht irgendwie das Recht, eine kulturelle Errungenschaft, also die künstlerisch wertvolle Einspielung eines Musikwerkes, zu konsumieren, auch wenn es nicht mehr vertrieben wird (wenn ich es nicht kaufen kann, dann besorge ich es mir halt auf anderem Weg)? Ist ein künstlerisch wertvolles Produkt nicht irgendwie Allgemeingut? Sind die Unternehmen der Musikbranche mit ihrer (Nicht-)Verkaufspolitik nicht selbst schuld, wenn sie übergangen werden?


    Da ich kein Kenner der diesbezüglichen Musikbranche bin, bin ich mir nicht sicher, ob die genannten Gedanken allgemein gerechtfertigt sind und auf korrekten Fakten basieren. Ich bin auf Eure Meinungen oder Korrekturen gespannt. Wie geht Ihr mit dem Problem um?


    Schöne Grüße,


    Uwe

    Ich bin ein Konservativer, ich erhalte den Fortschritt. (Arnold Schönberg)


  • Versteh' mich nicht falsch: ich sage damit nicht, daß ich die von Dir beschriebene Situation nicht auch ärgerlich finde. Aber nur, weil Da Vinci das Abendmahl nicht mehr herstellt :D habe ich schließlich auch kein Recht, mir das Original von der Klosterwand zu kratzen.


    Da fällt mir ein: gab es nicht mal spezielle Audio-Rohlinge, bei denen eine GEMA-Gebühr beim Kauf mit entrichtet wurde? Wäre damit eine Kopie legal? ?(


    :hello:Jürgen

    Ich brauche keine Millionen, mir fehlt kein Pfennig zum Glück...

  • Copyright ist das exclusive Recht zur Verbreitung. Wenn du dir nur selbst eine Kopie besorgst, verletzt du es nicht. Derjenige, der dir die Kopie zukommen lässt, möglicherweise schon. Wenn dir ein Freund von seiner im Laden gekauften CD eine Kopie brennt, müsste das noch durch das Recht auf die Privatkopie abgedeckt sein. Grundsätzlich gibt es aber wohl kein Recht auf Zugang zu einer bestimmten Aufnahme.


    Zitat

    Aber nur, weil Da Vinci das Abendmahl nicht mehr herstellt großes Grinsen habe ich schließlich auch kein Recht, mir das Original von der Klosterwand zu kratzen.


    Du hast aber das Recht, das Abendmahl zu fotografieren und davon dann Drucke zu verkaufen. Natürlich ist ein Kunstwerk Allgemeingut. Das Copyright gibt dem Urheber lediglich ein zeitlich begrenztes Exkulsivrecht auf die Verwertung. Ein "intellektuelles Eigentum," wie es die Content-Industrie reklamiert, gibt es nicht.

  • Es geht doch schon mit der Frage los, was ist ein musikalisches Allgemeingut ?


    Wer legt denn das fest usw. ???


    Solange die Verfügbarkeit von wirtschaftlichen und/oder privaten Interessen abhängig ist, wird es keine permanente Verfügbarkeit der Werke geben.


    Natürlich sollte ein Werk jedem Interessenten zugänglich sein, aber in der Realität wird dies nur dann der Fall, wenn es sich für den Anbieter rechnet.

  • Zitat

    Original von Beckmesser
    Du hast aber das Recht, das Abendmahl zu fotografieren und davon dann Drucke zu verkaufen. Natürlich ist ein Kunstwerk Allgemeingut.


    Na, daran habe ich aber so meine Zweifel - schließlich gibt es mittlerweile genug Ausstellungsräume von Kunst, in denen das photographieren ausdrücklich untersagt ist, insbesondere, wenn es sich dabei um die Ausstellung einer in Privatbesitz befindlichen Sammlung handelt. Professionelle Aufnahmen solcher Werke dürften nur nach (entsprechend zu entlohnender) Zustimmung des Eigentümers gestattet werden.


    Natürlich ärgert es mich genauso andere hier unbändig, wenn wieder einmal eine berühmte und (angeblich, denn vom eigenen Hören her kenne ich sie ja noch nicht) herausragende Aufnahme eines Werkes aus dem Produktkatalog verschwunden ist und damit bestenfalls unzugänglich und ungenutzt in den Archiven der Labels Staub ansetzt. Aber so sehr in der Literatur Geschichten a la Robin Hood faszinieren mögen - in der kalten strafrechtlichen Realität unserer Zeit bleibt Diebstahl Diebstahl und Raubkopie Raubkopie.


    Ich wäre auch vorsichtig damit, grundsätzlich zu behaupten, dass Kopien im Rahmen der Freundschaft legal wären: meines Wissens ist gerade die Anfertigung von Kopien für "Freunde" eine Grauzone, und man dürfte in erhebliche Erklärungsschwierigkeiten kommen, sollten bei einer von der Musikindustrie initiierten Hausdurchsuchung Dutzende oder Hunderte von derartigen "Freundschaftskopien" vorgefunden werden.


    Grüße


    katlow

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  • Uwe hat uns nicht mitgeteilt, ob seine Beispiele bereits Copyright-frei sind oder nicht - aber selbst bei alten Aufnahmen bin ich mir ziemlich sicher, daß ich nicht einfach eine Kopie machen und dann unter eigenem Namen weiterverkaufen würde, wie Du das mit den Drucken vorschlägst. Aber ich glaube, darum ging's ja auch nicht.


    Sollte die CD noch dem Copyright unterliegen, ist eine Kopie illegal, Allgemeingut hin oder her. Oder liege ich da völlig falsch ?(


    :hello:Jürgen

    Ich brauche keine Millionen, mir fehlt kein Pfennig zum Glück...

  • Zitat

    Sollte die CD noch dem Copyright unterliegen, ist eine Kopie illegal, Allgemeingut hin oder her. Oder liege ich da völlig falsch verwirrt


    Ich bin auch kein Jurist, aber... Das Anfertigen der Kopie ist legal. Verboten ist nur die Verbreitung. eines geschützten Werkes, also z.B. der Verkauf von Kopien. Verschenken im grossen Stil (also hunderte oder tausende von Exemplaren) ist sicher auch verboten. Einem einzigen Bekannten eine Kopie zu geben, ist aber soweit ich weiss durch das Recht auf die Privatkopie abgedeckt. Und solange man sie nicht weggibt, ist eine Kopie natürlich erlaubt.


    Das Recht auf die Privatkopie ist kürzlich dahingehend eingeschränkt worden, dass es verboten ist, einen technischen Kopierschutz zu umgehen, allerdings ist im Gesetz von einem "wirksamen" Kopierschutz die Rede, und was das bedeuted, weiss niemand. Eine "echte" Audio-CD (also eine, die dem Standard entspricht und das Logo trägt), ist aber ungeschützt und darf kopiert werden.


    Was das Allgemeingut betrifft: Sobald ein Kunstwerk veröffentlicht ist, gehört es der Allgemeinheit. Dem Urheber bleiben zeitlich begrenzt bestimmte Nutzungsrechte vorbehalten. Diese begründen aber kein Eigentum im klassischen Sinn. Oder hast du schon mal von einem Eigentum gehört, dass verjährt?


    Mit dem Copyright bei Bildern kenne ich mich nicht aus, aber das Abendmahl ist sicher frei. Der Maler ist ja lange genug tot.

  • Also können wir uns darauf einigen, daß eine Kopie z.B. einer aus der Bücherei ausgeliehenen CD nicht vom Urheberrecht gedeckt ist?


    Wie war das mit den Audio-Rohlingen? Hat da jemand Infos? Oder war das nur ein Industrietrick - Audio-Rohlinge klingen besser und sind deshalb teurer?


    :hello:Jürgen

    Ich brauche keine Millionen, mir fehlt kein Pfennig zum Glück...

  • Hallo,


    es sollte doch hier in diesem Thread nicht um [un-]rechtmässige Kopien gehen, oder????


    :rolleyes:


    Dafür haben wir Spezialthreads.


    Auch geht es nicht darum, das "Abendmahl" von der Wand zu kratzen, sondern es jederzeit sehen zu dürfen.


    :hello:


    Ulli

    Die Kunst ist [...] vielleicht das Denken des Herzens.
    (Blaise Pascal, 1623-1662)

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  • Zitat

    Also können wir uns darauf einigen, daß eine Kopie z.B. einer aus der Bücherei ausgeliehenen CD nicht vom Urheberrecht gedeckt ist?


    "Nicht vom Urheberrecht gedeckt" könnte zutreffen. Das würde natürlich heissen erlaubt. :angel: Keine Ahnung was das Copyright zum Thema Bibliotheken sagt. In der Praxis dürfte es zumindest keine Handhabe dagegen geben.
    .

    Zitat

    Wie war das mit den Audio-Rohlingen? Hat da jemand Infos? Oder war das nur ein Industrietrick - Audio-Rohlinge klingen besser und sind deshalb teurer?

    Da ist eine Abgabe drauf.

  • Hallo Ulli,


    Du schriebst


    Zitat

    es sollte doch hier in diesem Thread nicht um [un-]rechtmässige Kopien gehen, oder????


    Im Eingangsposting hieß es:


    Zitat

    Original von Uwe Schoof
    Ich suche andere Wege, um an meine Aufnahme zu kommen, verstoße möglicherweise gegen das Copyright.


    Dazu kommt noch die Ausgangsfrage: Habe ich moralisch (nicht gesetzlich) nicht irgendwie das Recht, eine kulturelle Errungenschaft, also die künstlerisch wertvolle Einspielung eines Musikwerkes, zu konsumieren, auch wenn es nicht mehr vertrieben wird (wenn ich es nicht kaufen kann, dann besorge ich es mir halt auf anderem Weg)?


    Klingt für mich schon so, als ob man "notfalls" auf dieses Mittel zurückgreift, wenn's um Allgemeingut geht. Versteh' mich bitte nicht falsch: ich bin der allerletzte, der hier mit Steinen werfen möchte, aber die Frage wollte ich schon beantworten...


    Hallo Peter,


    danke für den Link - klingt ja wie der letzte Blödsinn. Das ist doch mal ein richtig schönes Beispiel für Kundenverarsche, oder?


    :hello:Jürgen

    Ich brauche keine Millionen, mir fehlt kein Pfennig zum Glück...

  • Zitat

    es sollte doch hier in diesem Thread nicht um [un-]rechtmässige Kopien gehen, oder????


    Richtig, so war es nicht gedacht. In meinem Einleitungsbeitrag formulierte ich ja, dass es mir nicht um gesetzliche, sondern um moralische (jaja, keine gute Beschreibung, aber ich hoffe, es ist klar, was damit gemeint ist) Betrachtung geht.


    So interessiert mich z.B., ob es andere nicht ärgert, dass uns viele gute Aufnahmen vorenthalten werden, und wie sie damit umgehen.


    Oder ob es richtig ist, dass es die Einspielungen bestimmter Werke gar nicht mehr zu kaufen gibt, obwohl Aufnahmen ja tatsächlich gemacht wurden, obwohl sie ja bereits existieren. Wenn ich z.B. etwas in diesem Forum oder sonstwo über eine Aufnahme oder ein Werk lese und ich wegen meines Interesses oder meiner Neugierde diese Aufnahme gerne kennenlernen und somit kaufen möchte, diese aber nicht mehr angeboten wird, kann ich mich mit dem Gedanken begnügen, das Werk halt nie kennenlernen zu können? Hat der Kompomist bzw. der Interpret wirklich für die Abstellkammer komponiert oder musiziert oder war es nicht angedacht, gehört zu werden? Ist das nicht vielleicht Verschwendung?


    Ehrlich gesagt habe ich damit meine Probleme, wenngleich mir häufig nichts anderes übrig bleibt als zu verzichten. Diese Unzufriedenheit möchte ich einfach äußern und fragen, ob ich da der einzige bin bzw. wie Ihr innerlich oder vielleicht auch äußerlich darauf reagiert.


    Und für die Kenner der Branche: Ist die Einstellung von Pressungen und Vertrieb wirklich in allen Fällen ökonomisch notwendig? Ich kenne mich da nicht aus.


    Uwe

    Ich bin ein Konservativer, ich erhalte den Fortschritt. (Arnold Schönberg)

  • Zitat

    Original von Uwe Schoof
    Ehrlich gesagt habe ich damit meine Probleme, wenngleich mir häufig nichts anderes übrig bleibt als zu verzichten.


    So ist es mir vor einigen Jahren gegangen. Jetzt interessiert mich so viel, dass ich schon das, was verfügbar ist und mich interessiert, nicht "konsumieren" kann und ich richte mich innerhalb dessen, was mich wirklich interessiert, nach dem Preis.


    Ärgerlich ist es aber, wenn ich selbst etwas spielen will und es keine Noten zu kaufen gibt. Da meine instrumentaltechnischen Fähigkeiten wesentlich begrenzter sind als mein Interesse kann ich da nämlich nicht auf tausend andere Werke ausweichen.
    :motz:

  • Zitat

    Original von Hans Sachs


    danke für den Link - klingt ja wie der letzte Blödsinn. Das ist doch mal ein richtig schönes Beispiel für Kundenverarsche, oder?


    :hello:Jürgen


    Hallo Jürgen.


    so ist es. Das wurde auch sehr schnell nach dem Aufkommen der sog. Audio-Rohlinge im Internet verbreitet. Inzwischen sind die überteuerten Rohlinge - soweit ich sehen kann - weitgehend aus den Verkaufsregalen verschwunden. In der Anfangszeit kann ich mich an CD-Rekorder erinnern, die nur diese Audio-Rohlinge annahmen - die haben sich wohl auch nicht so gut verkauft ;)


    LG Peter

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  • Hallo Uwe,


    natürlich ist der Verzicht auf eine gute Aufnahme ein Riesen-Ärgernis. Ich bin ausgebildeter Buchhändler und kann Dir ein Liedchen in Moll davon singen, wie viele tolle Bücher es nicht mehr auf dem Markt gibt. Und bei Büchern gibt es logischerweise noch nicht mal eine Alternativ-Einspielung als Ersatz ;)


    Ich bin kein Kenner der Plattenbranche, aber ich gehe davon aus, das die Einstellung der Pressung und des Vertriebs nicht in allen Fällen notwendig ist - aber wo zieht man da die Grenze? Viele kleine Label halten ja die obskursten Aufnahmen noch im Programm - aber liegt's vielleicht ganz einfach daran, daß die schon gepressten CDs einfach nicht gekauft werden? Und falls doch eine CD abverkauft wird: stecke ich das Geld in eine (Ja, billigere) Nachpressung oder in eine neue CD, die sich eventuell besser verkauft?


    :hello:Jürgen

    Ich brauche keine Millionen, mir fehlt kein Pfennig zum Glück...

  • Zitat

    Kurzstückmeister schreibt: Ärgerlich ist es aber, wenn ich selbst etwas spielen will und es keine Noten zu kaufen gibt.


    Aprospos Noten: Das ist auch so eine Sache. Letzte Woche informierte ich mich im Mukalienhandel nach der Partitur des Klarinettenquintetts von Krzysztof Meyer, das mir so gut gefällt. Ich würde sie gerne kaufen. Allerdings wurde ich belehrt, dass es sie nur in Verbindung mit den Stimmen gibt. Das ist mir natürlich viel zu teuer.


    Es wird, so scheint es mir, seitens der Musikindustrie einiges dafür getan, das Volksinteresse an der Musik im Zaum zu halten.


    Zitat

    Hans Sachs schreibt: Ich bin ausgebildeter Buchhändler und kann Dir ein Liedchen in Moll davon singen, wie viele tolle Bücher es nicht mehr auf dem Markt gibt.


    Genau, für Bücher gilt dies auch; das ist ebenso traurig.


    Uwe

    Ich bin ein Konservativer, ich erhalte den Fortschritt. (Arnold Schönberg)

  • Zitat

    Original von Uwe Schoof


    Richtig, so war es nicht gedacht.


    Vielleicht aber so?


    :hello:


    Ulli

    Die Kunst ist [...] vielleicht das Denken des Herzens.
    (Blaise Pascal, 1623-1662)

  • Beginnen wir mal mit der "legalen" Kopie für den "Hausgebrauch


    Soweit ich weiß gibt es sie nicht - bzw wird sie von der Tonträgerindustrie unterminiert.


    Wie kam es überhaupt dazu ?


    In meiner frühesten Jugend war eine Kopie eines Tonrägers unter allen Umständen verboten - aber zudem noch dadurch geschützt, daß es beim Kopiervorgang stets Qualitätseinbussen gab - insbesondere bei Kopien dir mittels Heimequipment hergestell wurden.


    Dennoch "raunzte " die Tonträgerindustrie - und setzte durch ihre Lobby die "Urheberrechtsabgabe auf Tonträger" durch. Eines ihrer Argumente damals war, daß sich die Konsumenten - ob erlaubt oder nicht - in jedem Falle Kopien anfertigen würden - daher verlange man eine pauschale Entschädigung. Irgendwann schloß sich die Justiz dieser Auffassung an und "legalisierte" teilweise die Heimkopie für den Eigengebrauch. Die Tonträgerindustrie jedoch wollte BEIDES - eine pauschale Abgeltung UND Kopierverbot. Da dies undurchsetzbar war, ersann mann Mittel und Wege die Kopiermöglichkeiten zu unterbinden: Die Audio-CD schien da anfangs recht vielversprechend zu sein - wie es endete ist bekannt.
    Nun liess man sich was neues einfallen: Das Kopieren einer CD war nur DANN gestattet, wenn kein vorhandener Kopierschutz dem im Weg stünde, das Ausheblen eines solchen Schutzes wäre indes strafbar. Es erübrigt sich zu erwähnen, daß damls geplant war JEDE Audio CD mit einem derartigen Schutz auszustatten.



    Aber das nur am Rande.


    Ein Recht der Allgemeinheit an einem Kunstwerk besteht genausowenig, wie an den Inhalten eines Klassikforums, oder die Verfügbarkeit eines Medikamentes - es ist Wunschdenken.


    Wir müssen unterscheiden zwischen Copyright und anderen Rechten:
    Als Besitzer eines Bildes kann ich die Veröffentlichung generell verbieten - bzw ich kann Massnahmen setzten, welche die Veröffentlichung unmöglich machen.


    Ein Tonträgerkonzern kann eine Aufnahme beispielsweise zurückhalten (siehe Celibidache) um den späteren Marktwert zu erhöhen - eine reine Markting-Strategie-Frage.


    mgf
    aus Wien
    Alfred

    Wenn ich schon als Vorbild nicht tauge - lasst mich wenigstens ein schlechtes Beispiel sein !



  • Das Copyright auf Tonaufnahmen endet (in Europa) 50 Jahre nach der Veröffentlichung. Bei Filmen sind es glaube ich 75 Jahre (weil Disney entsprechende Änderungen durchgedrückt hat um Mickey Mouse zu schützen). Für Bücher gilt das Copyright bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors.


    In jedem Fall hat das Copyright ein Verfallsdatum. Es gibt kein Eigentum an einem Kunstwerk. Es gibt nur zeitlich begrenzte Verwertungsrechte. Das Original bzw. die Tonbänder oder Filmspulen einer Aufnahme gehören natürlich jemandem. Der Inhalt aber nicht. Mozarts Kompositionen sind selbstverständlich Allgemeingut, egal wer die Handschriften besitzt.

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  • Zitat

    Original von beckmesser
    Mozarts Kompositionen sind selbstverständlich Allgemeingut, egal wer die Handschriften besitzt.


    Komisch nur, dass manche Besitzer sie einfach nicht rausrücken und damit eine Urtextausgabe verhindern.


    :D


    Ulli

    Die Kunst ist [...] vielleicht das Denken des Herzens.
    (Blaise Pascal, 1623-1662)

  • Zitat

    Komisch nur, dass manche Besitzer sie einfach nicht rausrücken und damit eine Urtextausgabe verhindern.


    Das geht (leider), wenn ein Werk nie veröffentlicht wurde oder keine Kopien (mehr) in Umlauf sind. Sollten aber irgendwo welche auftauchen, kann der Besitzer des Originals die Verbreitung nicht verhindern.

  • Zitat

    Original von Alfred_Schmidt
    Als Besitzer eines Bildes kann ich die Veröffentlichung generell verbieten - bzw ich kann Massnahmen setzten, welche die Veröffentlichung unmöglich machen.


    Bei einem Jahrhunderte altem Kunstwerk kann das doch nicht gehen oder? ?(


    Zu Büchern und CDs: mittlerweile gibt es doch auch books on demand, so dass sich auch Bücher mit zu kleinen Auflagen vertreiben lassen. Wäre so was nicht auch bei CDs möglich und auch bei Büchern noch ausbaubar?


    :hello:
    Stefan


    Zur moralischen Schuld: [size=6]Ich sehe in den geschilderten Extremfällen keine![/size] :rolleyes:

    Viva la libertà!

  • Zitat



    Bei einem Jahrhunderte altem Kunstwerk kann das doch nicht gehen oder? ?


    Oh doch !!!


    Als privater Besitzer eines Gemäldes kann ich es der Öffentlichkeit vorenthalten, bzw nur mittels eines Buches, Photos etc, wobei auf das Buch, Photo etc erneut das Copyright besteht.


    Im Falle der CD:


    Ein Label hat eine Aufnahgme 1955 in Stereo eingespielt und zunächst auf Vinyl veröffentlicht. Im Jahre 2000 - also 45 Jahre später hat es die alten Bänger neu digital abgemischt (remastert) und somit (wenn die Bänder uinbeschädigt waren !!!) eventuell eine Verminderung des Bandrauschens erzielt. Danach wurde die Aufnahme auf CD veröffentlicht wodurch ZUSÄTZLICH das systembedingte Nadelrauschen
    entfällt.


    Die Vinylfassung ist nach 50 Jahren (ohne Gewähr, kann sich geändert haben) in den meisten europäischen Staaten ungeschützt - kann als "abgekupfert" werden . DIES BETRIFFT ABER NICHT DIE NEUE GERÄUSCHÄRMERE ÜBERSPIELUNG !!!- Die ist geschützt.


    Das "Wiederverwertungslabel" könnte zwar THEORETISCH auch ein Remastering durchführen - praktisch ist das aber nicht möglich, weil nämlich der Besitzer dieses Masterbandes keinen Zugriff darauf ermöglicht.


    Alle Theorie ist grau.


    mfg aus Wien
    Alfred

    Wenn ich schon als Vorbild nicht tauge - lasst mich wenigstens ein schlechtes Beispiel sein !



  • Zitat

    Original von Alfred_Schmidt
    Als privater Besitzer eines Gemäldes kann ich es der Öffentlichkeit vorenthalten, bzw nur mittels eines Buches, Photos etc, wobei auf das Buch, Photo etc erneut das Copyright besteht.


    Hallo Alfred Schmidt,
    es ist etwas komplizierter. So wie Du das beschreibst könnte sowas wie ein "ewiges" Verwertungsrecht entstehen, welches es aber nicht gibt. Grundsätzlich erlöschen bei uns die Urheberrechte 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Werk "gemeinfrei". Ein Museum oder ein Privatbesitzer kann zwar z.B. ein Fotografieren eines gemeinfreien Werkes verbieten oder verhindern. Ein Verstoß währe eines gegen das Hausrecht des Eigentümers, keine Verletzung des Urheberrechts. Auf dem Foto einer gemeinfreien Graphik oder eines gemeinfreien Gemäldes liegt kein Urheberrecht. Ihm fehlt als bloße Reproduktion die sog. Schöpfungstiefe. Du könntest also z.B. das Photo eines gemeinfreien Bildes aus einem Buch beliebig verwerten. Anders ist es bei einer Skulptur, weil hier das Foto keine reine Reproduktion darstellt, sondern durch Auswahl des Betrachtungswinkels und der Belichtung etwas eigenes hinzufügt wird, es verfügt über eine ausreichende Schöpfungstiefe. Hier hätte der Fotograph ein 70-jähriges Urheberrecht.


    Beste Grüße
    García

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  • Hallo Uwe,


    Zitat

    Original von Uwe Schoof
    Es wird, so scheint es mir, seitens der Musikindustrie einiges dafür getan, das Volksinteresse an der Musik im Zaum zu halten.


    es kommt darauf an, was man unter Volksinteresse versteht. Erstmal prallen zwei partikulare Interessen aufeinander: auf der einen Seite das Interesse der Musikkonsumenten, auf der anderen das der Musikindustrie, die Geld machen will und muss.
    Das allgemeine (= nicht-partikulare) Interesse besteht darin, den Reichtum der jeweiligen nationalen Ökonomie zu steigern bzw. die Bedingungen dafür herzustellen. Das allgemeine Interesse versucht die sich beißenden partikularen Interessen in ein halbwegs funktionierendes Verhältnis zueinander zu setzen.


    Ich bin allerdings auch dafür, dass das Interesse an Klassik immer weniger partikular wird. In den hier geschilderten Fällen sehe ich auch keine moralischen Probleme.


    Viele Grüße


    :hello: