Hier geht es um ein heikles Thema, wo es mir schwer fällt einen eindeutigen Standpunkt einzunehmen - beide Lösungswege sind mir unsympathisch. Einen Ausweg könnte ich anbieten - galube aber nicht daß irgendjemand davon Notiz nehmen wird.
Worum geht es denn überhaupt ?
Es geht um die Urheberrechte, sprich copyright bei Tonträgern - in unserem Fall um klassische Musik.
Das Copyright auf Tonaufnahmen liegt in Deutschland und Österreich meines Wissens nach bei derzeit 50 Jahren.
Danach darf scheinbar jeder andere Hersteller von Tonkonserven die Aufnahme überspielen und unter seinem Namen vermarkten.
Das war lange Zeit sehr angenehm, weil kaum erhältliche Schellacks wieder zu bekommen waren - oft zu günstigen Preisen.
Den Originalhersteller tangierte das (von Ausnahmen abgesehen) in der Regel nicht besonders, denn er hatte die alten Aufnahmen in Wahrheit schon längst "abgeschrieben". Die Tonqualität einer 50 Jahre alten Aufnahme erschien derart antiquiert, die Künstler die sie aufgenommen hatten waren vergessen - daß man sich von einer weitern kommerziellen Verwertung kaum Erfolge versprach. Viele Schallplattenhersteller vernichteten aus diesem Grund die alten Bänder bzw Matrizen - der Platz wurde gebraucht....
Irgendwann gab es dann eine Wende, alte Aufnahmen waren wieder gefragt und die Produzenten überfiel ein gewisses Unbehagen und auch Reue.
Die Zeit verrann und es änderte sich mancherlei. Vor eingen Jahren wurde die Schwelle erreicht, wo eine STEREOAUFNAHME bereits frei von Rechten war. Somit konnten Abkupferer dem Publikum Aufnahmen anbieten, welche schon ein hohes klangliches Niveau aufwiesen.
Diese CDs müssen jedoch von einer erstklassig erhaltenen Schallplatte gemacht und klanglich korrigiert werden, da die Mutterbänder ja nur derjenige besitzt, der einst die Aufnahme gemacht hat.
Das bedeutet, daß der Originalhersteller - so er sauber gearbeitet hat - immer im Vorteil sein wird.
Die Kehrseite der Medaille ist, daß die Hörer dem Klang keine allzugroße Bedeutung beimessen - und den "zweiten Aufguss" kaufen könnten. Das würde dann unter Umständen zur Folge haben, daß derjenige, der die Aufnahme gemacht hat - die Bänder vernichtet, da sie für ihn ohnedies keinen kommerziellen Wert mehr darstellen - und die schlechtere Kopie "Standard" wird.
mfg aus Wien
Alfred