Hörproben auf Webseiten

  • Wer kennt sich aus, dürfen Hörproben auf Webseiten auch von Komponisten stammen die noch keine 70 Jahre tot sind, oder ist es generell nicht erlaubt? Kommt es vielleicht auf die Länge der Hörprobe an?
    Man hört so unterschiedliche Meinungen und ich bin unsicher geworden.


    Ich denke mal youtube und die Firmen wie Amazon haben ein Sonderabkommen, oder?


    ?( ?( ?(

  • Wir müssen hier zwischen der Rechtslage und der Praxis unterscheiden.
    An sich iist das Kopieren und Veröffentlichen von copyrigthgeschützen Material nich gestattet.
    Wie sieht das bei "Zitaten" also Soundschnippsel " aus ?


    An sich vermutlich nicht legitim - ausser man holt sich die Genehmigung des Copyrightinhabers oder dessen Interessenvertretung.
    ABER: Sollte es sich nur um eine kurze Probe von 30 - 40 Sekunden drehen, so wäre der Copyrigthbesitzer schlecht beraten , wenn er Einspruch erheben würde. In der Praxis sind solche Spundschnippsel nämlich eine vorzügliche Werbung für das eigentliche Produkt,


    Desungeachtet habe ich mt für unsere Rätsel von einigen Herstellen das OK für Tonbeispiele geben lassen....


    Ich bin aber davon überzeugt, daß vieles im Internet nicht absolut legal ist, aber aus Gründen die ich oben geschildert habe nicht beanstandet werden.


    Wenn jedoch Eonzelpersone, noch dazu solche, die mit ihren Werken wenig erfolgreich waren "zitiert" werden - dsnn ist äusserste Vorsicht am Platz...


    mfg aus Wien


    Alfred

    Wenn ich schon als Vorbild nicht tauge - lasst mich wenigstens ein schlechtes Beispiel sein !



  • musica: Ich bin kein Jurist, habe aber bisher folgende Rechtsauffasung wahrgenommen: wenn die Komponisten lange genug verstorben sind, sind ihre Werke frei vom Copyright. Aber: wenn Du zum Beispiel Noten von C.F.Peters oder Eulenburg, um nur zwei zu nennen, betrachtest, unterliegen diese meines Wissens sehr wohl einem Copyright, denn die Verlage haben Revisionen, Schrift- bzw. Notensatz etc. beigesteuert; deshalb ist es auch eine so große Ausnahme, dass die NMA komplett im Netz frei zugänglich ist (und das auch nur mit den entsprechenden Hinweisen und Erschwernissen für einen Download).


    Bei Musikaufnahmen halten die Labels das Copyright und die beteiligten Künstler. Auch wenn Mozart seit Ewigkeiten tot ist - Karajan ist es nicht, und im Zweifel liegt das Copyright immer noch bei der Deutschen Grammophon.


    Ich glaube, um sicher zu sein, müßtest DU das Werk einspielen aus den Originalnoten des Komponisten, der schon seit mehr als 70 Jahren tot ist. Dann sind die Noten gemeinfrei und das Recht an Deiner Aufführung hast Du selbst.


    Ich bitte eventuell anwesende Juristen, mich zu bestätigen oder zu belehren.

  • Zu den Tonaufnahmen, das Copyright differiert hier sehr von jenem , welches auf Texte und Bildmaterial anzuwenden ist.
    Ohne Gewähr - aber nach bestem Wissen und Gewissen ierlischt das Copyright an einer Tonaufnahme 50 Jahre nach deren Erscheinen, in Amerika - wenn ich mich rigtig erinnere erst nach 95 oder 100 Jahren. Die Tonträgerindustrie versuch via EU ein Gesetz durchzupauken, daß auch in Europa die Schutzfrist von Tonaufnahmen auf 95 Jahre anhebt......


    mfg aus Wien


    Alfred

    Wenn ich schon als Vorbild nicht tauge - lasst mich wenigstens ein schlechtes Beispiel sein !



  • Banner Trailer Gelbe Rose
  • Oh ist das kompliziert. Wenn ich also irgend ein Werk mit Klavier singe und aufnehme, es auf meiner Homepage stelle, ist das kein Problem, höchstens das Werk, die Noten, die evtl. geschützt sind?


    Wenn ich z.B. die Alt-Rhapsodie, die ich mit Orchester ´gesungen habe, eine Hörprobe auf die Webseite stelle, muss ich, das ist klar, die Genehmigung des Dirigenten des Orchesters haben, wenn ich es habe, ist es kein Problem es auf meiner Webseite einzustellen?


    Obwohl diese Aufnahme professionell aufgenommen und auf CD gebrannt verkauft wurde?


    ?( ?( ?(