Zoll, Steuern und Gaben, man weigre sich nicht, der schuldigen Pflicht! (Neuer Amazon Steuerspartrick?)

  • Zoll, Steuern und Gaben, man weigre sich nicht, der schuldigen Pflicht! (aus BWV 163)


    Auf amazon.de wird mir ein Produkt versandkostenfrei und sogar mit prime-Versand angeboten. Der Verkäufer ist allerdings nicht amazon selbst. Der Käufer stimmt ausdrücklich den "AGBs und Zollbestimmungen" zu. Dort ist zu lesen: "Die Ware wird vom Verkäufer unverzollt und unversteuert frei Haus geliefert (Versandbedingung: delivered dutty unpaid, DDU). Die Einfuhrverzollung der Ware obliegt deshalb mir als Abnehmer (Kunden)."


    Soetwas ist mir vorher noch nie bewusst untergekommen. Ich weiß nicht, was ich davon halten soll und ob ich das richtig verstehe. Wie kann das sein, dass ich über eine "deutsche" Internetseite etwas bestelle, der Verkäufer offenbar in der EU (GB) ansässig ist und ich trotzdem zusätzlich Zoll und Steuern abführen soll?


    Hattet Ihr Euch schonmal auf einen derartigen Kuhhandel eingelassen?


    https://www.amazon.de/sp?_enco…YA56ZMIX&tab=&vasStoreID=


    https://www.amazon.de/gp/produ…smid=A220T5YA56ZMIX&psc=1

    Er hat Jehova gesagt!

  • Soetwas ist mir vorher noch nie bewusst untergekommen. Ich weiß nicht, was ich davon halten soll und ob ich das richtig verstehe. Wie kann das sein, dass ich über eine "deutsche" Internetseite etwas bestelle, der Verkäufer offenbar in der EU (GB) ansässig ist und ich trotzdem zusätzlich Zoll und Steuern abführen soll?

    Vielleicht, lieber Johannes, ist diese Verwirrung eine Folge des Brexit? Die Firma ist ansässig in Birmingham UK! :D Da im Moment noch alles so weiter läuft wie bisher, glaube ich allerdings nicht, dass das irgend etwas zu bedeuten hat.


    Schöne Grüße
    Holger

  • Ich seh´ mich halt schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn ich das bestelle, geliefert bekomme und hinterher nicht beim Zoll deklariere...

    Er hat Jehova gesagt!

  • Der Versand erfolgt offensichtlich aus der Schweiz, also einem Nicht-EU-Land (s.u. Impressum und Info zum Verkäufer). Außerdem steht weiter oben im Text, dass man als Käufer den Verkäufer dazu ermächtigt, "die zur Einfuhrverzollung notwendige Zollanmeldung in meinem Namen und für meine Rechnung als direkter Stellvertreter (Artikel 5 Abs. 2 Unterabsatz 1, 1. Spiegelstrich Zollkodex ZK-) abzugeben". Es wird also wohl doch der Verkäufer eine Zollanmeldung durchführen.


    Wenn man nur eine CD bestellt, sollte das ohnehin kein Problem sein, weil der Preis in der Regel den Freibetrag nicht überschreitet, für den gar keine Einfuhrabgaben erhoben werden.

    Der Traum ist aus, allein die Nacht noch nicht.

  • Ich seh´ mich halt schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn ich das bestelle, geliefert bekomme und hinterher nicht beim Zoll deklariere...

    Da brauchst Du wirklich keine Angst zu haben! :D Unter 20 Euro ist aus der Schweiz kein Problem, nämlich zollfrei! Ich bestelle oft aus der Schweiz! Wenn aber die CD z.B. aus Japan kommt, muss der Absender eine Deklaration für den Zoll beilegen. Dann musst Du beim Postboten an der Tür gleich den Zoll bezahlen. Wenn der Absender das versäumt hat (das ist bei mir auch schon vorgekommen), bekommst Du eine Nachricht vom Zollamt, musst dann selbst zum Zollamt fahren mit der Rechnung und den Zollbetrag dort bezahlen. Wenn Du das erledigt hast, händigen sie Dir die CD aus! So ist in jedem Fall alles erledigt ohne Nachwirkungen! :) :hello:


    Einen schönen Sonntag wünscht
    Holger

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  • Der "Schlimmstfall" ist, dass man auf ein evtl. weiter entferntes Zollamt fahren muss und dort evtl. unter den kritischen Blicken der Zöllner das Paket öffnen, prüfen und Zoll bzw. meistens (zwischen ca. 20 und ca. 150 EUR, glaube ich, evtl. auch von der Art der Ware abhängig) "nur" die Einfuhrumsatzsteuer entrichten muss. Das kann, je nachdem wo man wohnt und wie weit das Amt weg ist, etliche Stunden kosten. Dass man als Kunde "aus Versehen" Zoll unterschlägt, ist bei solch einer Bestellung kaum möglich.
    Die besseren/kundigeren Versender bringen eine Rechnung außen an, dann kann u.U. die Post den Zoll vorlegen und kassiert dann bei der Auslieferung.

    Struck by the sounds before the sun,
    I knew the night had gone.
    The morning breeze like a bugle blew
    Against the drums of dawn.
    (Bob Dylan)

  • Ich habe zwar bisher nur vereinzelt einmal eine DVD über einen der Amazon angeschlossenen Versender bestellt. Soweit ich mich bei diesen Fällen erinnere, waren diese jedesmal durch den Zoll gegangen und entsprechend gekennzeichnet.


    Liebe Grüße
    Gerhard

    Regietheater ist die Menge der Inszenierungen von Leuten, die nicht Regie führen können. (Zitat Prof. Christian Lehmann)

  • Der oben angesprochene 'Schlimmstfall' ist einmal für mich vor ein paar Wochen eingetreten, als ich Post vom Zollamt Hanau bekam und dorthin musste, um gut 6 Euro zu bezahlen. Waren aber nur 26 km einfache Fahrt.


    Es gibt aber auch den 'Glücksfall', wie mir vorgestern passiert. Ich hatte in Japan eine Box für ziemlich genau 100 Euro bestellt, der Verkäufer hat aber auf der Zollerklärung außen nur 'Wert 13 Euro' geschrieben, und das Ding ging einwandfrei durch den Zoll (Zollaufkleber war drauf).


    rolo

    Es wird immer weitergehn, Musik als Träger von Ideen.

    Kraftwerk

  • Man kann theoretisch auch das Zollamt noch aus der Ferne abwickeln (Rechnung Faxen usw.). Habe ich mal eine Anleitung dazu gelesen, musste es aber selbst nie machen. Bei mir waren es zum Glück bei den zwei? Malen, da ich auf ein Zollamt musste, überschaubare ÖPNV-Fahrten (allerdings an zwei ganz unterschiedlichen Orten), wobei es hin und zurück und mit der Zeit auf dem Amt schon ein bißchen gedauert hat. Es ist eben ärgerlich, weil, zumal bei Beträgen, bei denen nur die EinfuhrUSt. fällig wird, leicht vermeidbar.

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    (Bob Dylan)

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